47. Änderungsverodnung

Zum 01.07.2012 ist die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die neue SP-Richtlinie nach § 29 und Anlage VIII StVZO in Kraft getreten. Somit ändert sich:

  • Es gibt nur noch vier Prüfbereiche der SP (z. B. entfällt die Prüfung der Abgasanlage). Innerhalb dieser Prüfbereiche wurden einzelne Punkte gestrichen bzw. um neue erweitert (z. B. Ladungssicherungspunkte, Reifendrucksensoren, Niederspanneinrichtung bei Kippeinrichtungen, Brand-/Rauchmeldeanlage bei Bussen). Hierdurch hat sich bei den meisten Prüfpunkten die Nummer des jeweiligen Mangels geändert.
  • Für Nutzfahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 28.07.2010 ist ein Wirksamkeitsnachweis der Bremsanlage mittels Bezugsbremskräften (Bremsreferenzwerte – also nach Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers) durchzuführen. Die bisherige Hochrechnung ist dann nur noch anzuwenden, wenn keine Bezugsbremskräfte existieren. Eine Hochrechnung bezogen auf das Prüfgewicht ist nicht mehr möglich. Es gelten geänderte Werte bei der Mindestabbremsung. 
  • Eine Konditionierungsfahrt/Probefahrt vor Beginn der SP ist vorgeschrieben. Somit benötigt mind. eine durchführende Person im SP-Betrieb eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C/CE. 
  • Die Vorgaben für die Sicherheitsprüfung werden für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.04.2006 eingeführt, d.h. Sichtprüfung der Kontroll- und Warnleuchten sowie eine Funktions- und Wirkungsprüfung der im Fahrzeug verbauten elektronisch geregelten Bauteile und Systeme  innerhalb der 4 Prüfbereiche. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zur periodisch technischen Fahrzeugüberwachung bestehen Vorgaben aus den sogenannten:

    • Systemdaten (Verbauinformationen und die zugehörigen Prüfverfahren für elektronisch geregelte Systeme sowie Informationen zur Prüfung elektronisch geregelter Bauteile und Systeme über die Fahrzeugschnittstelle)

    • Prüfdaten (Vorgaben der Fahrzeughersteller und -importeure für nicht elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme; dies sind zum Beispiel auch Druckwerte für Bremsanlagen oder sicherheits- und umweltrelevante Verschleißmaße)
  • Die Daten für die Vorgaben werden von der zentralen Stelle (Fahrzeugsystemdaten GmbH - FSD) den anerkannten SP-Betrieben im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe durch die Einbindung im EDV-Programm SP Plus zur Verfügung gestellt. Dafür ist ein PC oder Laptop erforderlich.

Weiterhin besteht seit Einführung der Sicherheitsprüfung von Seiten des Gesetzgebers die Pflicht, dass SP-Prüfprotokolle nach dem in Anlage VIII Nr. 3.2.5 StVZO bekannt gemachten Muster fälschungserschwerend ausgeführt sein müssen. Dies wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der 47. ÄndVStVR anhand eines einheitlichen SP-Nachweis-Siegels für die Dokumentation der Sicherheitsprüfung erfolgen. Als neue Maßnahme zur Qualitätssicherung bei der Sicherheitsprüfung muss die anerkannte SP-Werkstatt nach Abschluss der Sicherheitsprüfung auf dem SP-Prüfprotokoll immer ein SP-Nachweis-Siegel, das mit dem entsprechenden Ausgabejahr versehen ist, aufbringen und zusätzlich mit einer Zangenprägung (Kernteil der Kontrollnummer) versehen. Die Maßnahme dient auch dazu, um Manipulationen von SP-Prüfprotokollen ausschließen zu können. Die SP-Nachweis-Siegel und die Prägewerkzeuge werden über die anerkennenden Stellen (Kfz-Innungen) an die SP-Werkstätten ausgegeben.

SP Plus Version 3

Im EDV-Programm SP Plus Version 3.0 werden alle gesetzlichen und organisatorischen Änderungen berücksichtigt. Zusätzlich wurde das Programm grundlegend überarbeitet. Die Änderungen im Überblick: 

  • Bereitstellung von Vorgaben für die Sicherheitsprüfung, wenn das Fahrzeug nach dem 1. April 2006 zugelassen ist und im Feld KBA-Daten die Hersteller- und die Typschlüsselnummer angegeben ist. 
  • Bereitstellung der neuen Mängelliste für Prüfungen ab 1. Juli 2012. Gleichzeitig ist die alte Mängelliste enthalten, falls noch Prüfungen vor diesem Termin erfasst werden müssen. 
  • Das Prüfprotokoll wurde für Prüfungen ab 1. Juli 2012 entsprechend angepasst.
  • Die Bremswertberechnung bezogen auf das Prüfgewicht ist nur bei Prüfungen bis zum 30. Juni 2012 möglich. 
  • Es ist möglich, die fälschungserschwerend ausgeführten SP-Nachweis-Siegel zu verwalten. Weiterhin ist es möglich fälschungserschwerend ausgeführte Blankoprüfprotokolle zu verwalten. Unter Optionen kann konfiguriert werden welche und wie viele dieser fälschungserschwerenden Produkte beim Ausdruck eines Prüfprotokolls aus dem Bestand abgebucht werden sollen. 
  • Die Mängelstatistik kann zukünftig auf drei Arten elektronisch an die zuständige Innung übermittelt werden (direkt aus dem Programm, mit einem eigenen E-Mail-Programm, auf einem Datenträger per Post). 
  • Das Programm bietet nun die Möglichkeit Online-Updates durchzuführen. Zusätzlich wird es zukünftig DVD-Updates geben, um die Änderungen an den Vorgaben zu aktualisieren. 
  • In den Tabellen der SP-Daten und der Markenverwaltung wurden Listenfilter geschaffen, um eine effektive Suchfunktion zur Verfügung zu stellen.
  • In den Prüfgeräten wurde ein weiteres Feld ("Art") hinterlegt. Es gibt eine Liste von Prüfgeräten vor. Bei Auswahl eines Prüfgeräts aus der Liste werden die Wartungs- und Eichungsintervalle vorgegeben. Zusätzlich wird "Für die SP-Durchführung vorgeschriebenes Gerät" gesetzt. Ist dieser Haken gesetzt, werden Sie in der Wiedervorlageliste (Startseite des Programms) an die Wartungs- und Eichungstermine erinnert.
  • Die Konfiguration des Programms („Optionen“) wurde in verschiedenen Punkten überarbeitet, so kann man sich in der Wiedervorlage daran erinnern lassen, wenn SP-Marken, SP-Nachweis-Siegel oder Blanko-Prüfprotokolle einen Mindestbestand unterschreiten. Zudem kann man z. B. einen Proxyserver hinterlegen. 
  • Für die Datenrücksicherung wurde nun in „Optionen“ eine Schaltfläche geschaffen. 
  • Die optionale Importfunktion sucht nach der Datenübernahme, z. B. anhand des Kennzeichens oder der Fahrzeugidentnummer, ob sich das Fahrzeug bereits in der Programmdatenbank befindet. Falls ja, werden die Stammdaten von der letzten gespeicherten Prüfung übernommen.
  • Die Programmhilfe wurde umfangreich überarbeitet. 

Die Bremsreferenzwerte werden uns erst im Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Sobald sie uns vorliegen, werden wir sie mit einem Update bereitstellen.

 

Systemvoraussetzungen

Die gesteigerten Systemvoraussetzungen sind durch das Vorgabenmodul bedingt.

Hardware

  • Prozessor: PC-/Laptop-Prozessor (nicht Intel Atom oder vergleichbar) mit mindestens 2 GHz
  • Grafikkarte: ab DirectX9
  • Freier Hauptspeicher (RAM): ab 2 GB
  • Freier Platz auf der Systemfestplatte: ab 6 GB
  • DVD-Laufwerk: vorhanden
  • Bildschirmauflösung: ab 1280 X 1024

 

Software

  • Betriebssystem: Windows ab Version XP SP3
  • .NET Framework: ab Version 3.5 SP1 (wird, falls noch nicht vorhanden, mit SP Plus installiert)

 

Vertrieb

Ab Version 3 wird SP Plus nicht mehr als einmalige Lizenz, sondern nur über einen Software Servicevertrag mit folgendem Leistungsumfang vertrieben:

  • Ein Softwarepaket bestehend aus

    • Einer Vollversion von SP Plus. Die Vollversion von SP Plus unterliegt nach der Freischaltung keinerlei Beschränkungen und ist dauerhaft nutzbar.
    • Einer Vollversion des Vorgabenmoduls. Das Vorgabenmodul ist während der Vertragslaufzeit nutzbar.

  • Updates von SP Plus und den Vorgaben während der Vertragslaufzeit, dabei werden

    • bis zu 4 Komplettupdates pro Jahr per DVD ausgeliefert 

    • bis zu 8 Datenupdates der Vorgaben online zur Verfügung gestellt
  • Erweiterte Hotline

Für den Software Servicevertrag berechnen wir für Innungsmitglieder* 189,00 € zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 219,00 € zzgl. MwSt. jährlich.

Allen SP Plus Kunden wird Ihre Lizenz auf den Kaufpreis angerechnet. Somit bezahlen Sie, egal wann sie SP Plus erworben haben, im ersten Jahr nur 100,00 € zzgl. MwSt für den Servicevertrag.

Die Software wird vorraussichtlich zum 01.09.2012 erhältlich sein. Wir werden Sie mit einem Newsletter rechtzeitig informieren.

 

 

Innungsmitglieder*

Innungsmitglieder sind Betriebe, die Mitglied in einer Kraftfahrzeuginnung sind, die der Verbandorganisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes angehört.

Seminare der TAK
Tochterunternehmen
© 2025 TAK Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, E-Mail: info@spplus.de
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